Rechtsprechung
   OLG Köln, 06.11.2000 - 14 WF 135/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,4619
OLG Köln, 06.11.2000 - 14 WF 135/00 (https://dejure.org/2000,4619)
OLG Köln, Entscheidung vom 06.11.2000 - 14 WF 135/00 (https://dejure.org/2000,4619)
OLG Köln, Entscheidung vom 06. November 2000 - 14 WF 135/00 (https://dejure.org/2000,4619)
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Volltextveröffentlichungen (7)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 1384 (Ls.)
  • FamRZ 2001, 778
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 01.06.1993 - 29 W 35/93

    Geschäftswert eines Vaterschafts- und Unterhaltsverfahrens; Zahlung des

    Auszug aus OLG Köln, 06.11.2000 - 14 WF 135/00
    Der Senat folgt insoweit der ganz überwiegenden Auffassung, die den Streitwert ohne Abzug des Kindergeldes berechnet ( OLG Hamm FamRZ 1984, 820; OLG Karslruhe Justiz 1994, 23; OLG Bamberg JurBüro 1990, 95; Schneider/Herget, Streitwert, 11. Aufl., Rn. 3850; a.M. OLG Hamm FamRZ 1994, 641 m. abl. Anm. Herget in KostRspr. GKG § 17 Nr. 144).
  • OLG Karlsruhe, 19.03.1993 - 2 W 4/93
    Auszug aus OLG Köln, 06.11.2000 - 14 WF 135/00
    Der Senat folgt insoweit der ganz überwiegenden Auffassung, die den Streitwert ohne Abzug des Kindergeldes berechnet ( OLG Hamm FamRZ 1984, 820; OLG Karslruhe Justiz 1994, 23; OLG Bamberg JurBüro 1990, 95; Schneider/Herget, Streitwert, 11. Aufl., Rn. 3850; a.M. OLG Hamm FamRZ 1994, 641 m. abl. Anm. Herget in KostRspr. GKG § 17 Nr. 144).
  • OLG Bamberg, 11.10.1989 - 2 U 4/88
    Auszug aus OLG Köln, 06.11.2000 - 14 WF 135/00
    Der Senat folgt insoweit der ganz überwiegenden Auffassung, die den Streitwert ohne Abzug des Kindergeldes berechnet ( OLG Hamm FamRZ 1984, 820; OLG Karslruhe Justiz 1994, 23; OLG Bamberg JurBüro 1990, 95; Schneider/Herget, Streitwert, 11. Aufl., Rn. 3850; a.M. OLG Hamm FamRZ 1994, 641 m. abl. Anm. Herget in KostRspr. GKG § 17 Nr. 144).
  • OLG Hamm, 06.02.1984 - 15 W 440/83
    Auszug aus OLG Köln, 06.11.2000 - 14 WF 135/00
    Der Senat folgt insoweit der ganz überwiegenden Auffassung, die den Streitwert ohne Abzug des Kindergeldes berechnet ( OLG Hamm FamRZ 1984, 820; OLG Karslruhe Justiz 1994, 23; OLG Bamberg JurBüro 1990, 95; Schneider/Herget, Streitwert, 11. Aufl., Rn. 3850; a.M. OLG Hamm FamRZ 1994, 641 m. abl. Anm. Herget in KostRspr. GKG § 17 Nr. 144).
  • OLG Köln, 26.11.2001 - 14 WF 136/01
    In seiner Entscheidung vom 6.11.2000 (14 WF 135/00; FamRZ 2001, 778) hatte der Senat mit Rücksicht auf den Wortlaut des Gesetzes und die frühere Praxis einen Abzug des Kindergeldanteils nicht vorgenommen, den Streitwert also nach dem bloßen Prozentsatz des Regelbetrages angesetzt.

    An dieser Auffassung hält er aufgrund der Argumente in der Anmerkung von Quack (FamRZ 2001, 1384) nicht fest.

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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 03.02.2000 - 10 WF 7/00   

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https://dejure.org/2000,10376
OLG Brandenburg, 03.02.2000 - 10 WF 7/00 (https://dejure.org/2000,10376)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 03.02.2000 - 10 WF 7/00 (https://dejure.org/2000,10376)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 03. Februar 2000 - 10 WF 7/00 (https://dejure.org/2000,10376)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Streitwertbeschwerde; Ausgestaltung der Rechtsschutzmöglichkeiten zur Änderung einer zu hohen Streitwertfestsetzung; Ausgestaltung der Bemessung des Streitwerts für eine Klage zur Durchsetzung von Ansprüchen auf Erfüllung einer ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Zur Streitwertberechnung in Unterhaltsverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 778
  • FamRZ 2001, 779 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Brandenburg, 20.08.2002 - 10 WF 42/02

    Streitwertfestsetzung bei begehren der Abweisung der Unterhaltsklage und

    Ein Beschluss liegt aber auch dann vor, wenn das Gericht diese Festsetzung zulässigerweise in die Urteilsformel oder in die Entscheidungsgründe des Urteils aufgenommen hat (Senat, JurBüro 2001, 93 ff., 94; Hartmann, Kostengesetze, 31. Aufl., § 25 GKG, Rz. 26).
  • OLG Brandenburg, 16.04.2003 - 10 WF 45/03

    Beschwerde durch Prozessbevollmächtigte auf Grund der niedrigen Festlegung des

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  • OLG Koblenz, 04.02.2016 - 13 WF 39/16

    Gegenstandswert der Ehescheidung

    Insbesondere ist sie ist innerhalb der Frist des § 55 Abs. 3 S. 2 FamGKG eingelegt, der Beschwerdewert (§ 59 Abs. 1 S. 1 FamGKG ) ist erreicht und die Staatskasse ist auch beschwerdeberechtigt, weil einer der beteiligten Eheleute Verfahrenskostenhilfe erhält und die Vergütung des beigeordneten Rechtsanwalts sich an dem Verfahrenswert orientiert (vgl. OLG Brandenburg JurBüro 2001, 93 ).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.06.2019 - L 4 KR 75/18
    Denn der öffentlich-rechtliche Anspruch der Staatskasse auf Einforderung der für ein bestimmtes Verfahren angefallenen Kosten hängt von dem Wert des Streitgegenstandes ab (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 3. Februar 2000 - 10 WF 7/00, juris).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 24.08.2000 - 2 WF 44/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,5569
OLG Zweibrücken, 24.08.2000 - 2 WF 44/00 (https://dejure.org/2000,5569)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 24.08.2000 - 2 WF 44/00 (https://dejure.org/2000,5569)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 24. August 2000 - 2 WF 44/00 (https://dejure.org/2000,5569)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Scheidungsverfahren; Scheidung; Anhängigkeit; Verbund; Folgesache; Umgangsrecht; Abtrennungsentscheidung; Abtrennung; Selbstständige Familiensache; Streitwert

  • Judicialis

    ZPO § 623 Abs. 2; ; GKG § 12 Abs. 2 Satz 3

  • rechtsportal.de

    Abtrennung von Folgesachen aus dem Scheidungsverbund

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Ludwigshafen - F 436/99
  • OLG Zweibrücken, 24.08.2000 - 2 WF 44/00

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 778 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Zweibrücken, 27.03.2006 - 2 WF 242/05

    Streitwertfestsetzung bei nachträglicher Aufnahme eines

    Zur Begründung führte das Familiengericht unter Hinweis auf einen Beschluss des Senats vom 24. August 2000 (vgl. JurBüro 2000, 649, 650) aus, mit Anhängigkeit des Scheidungsverfahrens sei der Verbund mit der Folgesache "Aufenthaltsbestimmungsrecht" gemäß § 623 Abs. 2 ZPO von Amts wegen eingetreten.

    Der Beschluss des Senats vom 24. August 2000 - Az. 2 WF 44/00 (vgl. JurBüro 2000, 649 = FamRZ 2001, 778) -, auf den sich das Familiengericht zur Begründung seiner Ablehnung einer gesonderten Wertfestsetzung nach der Kostenordnung beruft, steht dieser Entscheidung nicht entgegen, weil er einen anders gelagerten Sachverhalt betrifft.

  • OLG Brandenburg, 03.04.2002 - 9 UF 29/02

    Entscheidung über Sorgerecht im Scheidungsverbund; Zuweisung der elterlichen

    Werden aber Anträge zum Sorgerecht während der Anhängigkeit des Scheidungsverfahrens gestellt, so werden sie gemäß § 623 Abs. 2 Nr. 1 ZPO von selbst zur Folgesache und zwar auch dann, wenn sie nicht nur für den Fall der Scheidung gestellt sind; dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (OLG Brandenburg FamRZ 2000, 1291, 1292; vgl. ferner: OLG Zweibrücken FamRZ 2001, 778; OLG Stuttgart FamRZ 2001, 166; OLG Hamburg FamRZ 2001, 1583 f.; OLG München, FamRZ 2000, 166, 167; Zöller/Philippi, ZPO, 23. Aufl. 2002 § 623 Rn. 23 b; Johannsen/Henrich, Eherecht, 3. Aufl. 1998, Rn. 8 zu § 323 ZPO).
  • AG Neustadt/Weinstraße, 30.11.2005 - 2 F 298/04

    Gegenstandswert: Wertfestsetzung bei nachträglicher Übernahme eines isolierten

    Vielmehr bestimmt sich der Streitwert nach § 48 GKG und wurde diesen Vorschriften entsprechend mit Beschluss vom 15.11.2005 festgesetzt (OLG Zweibrücken JurBüro 2000, 649).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 01.12.2000 - 3Z AR 36/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,7598
BayObLG, 01.12.2000 - 3Z AR 36/00 (https://dejure.org/2000,7598)
BayObLG, Entscheidung vom 01.12.2000 - 3Z AR 36/00 (https://dejure.org/2000,7598)
BayObLG, Entscheidung vom 01. Dezember 2000 - 3Z AR 36/00 (https://dejure.org/2000,7598)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Örtliche Zuständigkeit; Öffentlich-rechtliche Unterbringung; Ausschließliche Zuständigkeit; Betreuung; Betreuungsfall

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Abschließende Regelung der Zuständigkeit in Unterbringungssachen

  • Judicialis

    FGG § 5 Abs. 1 Satz 1; ; FGG § 70 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3; ; FGG § 70 Abs. 5; ; UnterbrG Art. 5

  • rechtsportal.de

    Örtliche Zuständigkeit für Verfahren zur öffentlich-rechtlichen Unterbringung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Amberg - XIV 5/00
  • AG Hersbruck - XIV 51/00
  • BayObLG, 01.12.2000 - 3Z AR 36/00

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 778
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 12.01.1989 - AR 3 Z 111/88
    Auszug aus BayObLG, 01.12.2000 - 3Z AR 36/00
    Das Bayerische Oberste Landesgericht ist zur Bestimmung des zuständigen Gerichts berufen, da zwischen den Amtsgerichten Amberg und Hersbruck Streit darüber besteht, welches von ihnen örtlich zuständig ist (§ 5 Abs. 1 Satz 1, § 199 Abs. 1, Abs. 2 Satz 2 FGG, Art. 11 Abs. 3 Nr. 1 AGGVG; vgl. BayObLGZ 1989, 1).
  • OLG Schleswig, 01.08.2012 - 8 UFH 11/12

    Freiheitsentziehende Unterbringung; örtliche Zuständigkeit

    Von einer sachlichen Befassung des Gerichts der Gefahrensituation kann indessen nicht die Rede sein, wenn infolge der von der Behörde selbst vorgenommenen Maßnahme dieses Gericht zu einer sofortigen Anhörung des Betroffenen und Entscheidung über die Anordnung einer Unterbringung nicht in der Lage ist, weil sich der Betroffene bereits auf dem Transport in eine auswärtige Unterbringungseinrichtung befindet bzw. seine Unterbringung dort bereits vollzogen wird (vgl. zu allem Budde, in: Keidel, FamFG , 17. Aufl., § 313 Rn. 12 f.; vgl. weiter OLG Hamm, FG Prax 2009, 35 und BayObLG, FamRZ 2001, 778 ).
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